Altenpflegeheim St. Elisabeth
HEIMGESETZ UND HEIMBEIRAT
Unsere Einrichtung unterliegt den Bestimmungen des Heimgesetzes, das das Leben im Heim in vielen Punkten regelt und die Interessen und Bedürfnisse der Bewohner vor Beeinträchtigung schützt.

Unter anderem sieht dieses Gesetz vor, dass zwischen dem Bewohner und dem Heimträger ein Heimvertrag abzuschließen ist. Unsere Heimentgelte werden jährlich mit den Pflegekassen bzw. den Vertragspartnern vereinbart.

Des weiteren gewährleistet dieses Gesetz die Mitwirkung der Heimbewohner an den Aufenthaltsbedingungen wie etwa Heimordnung, Verpflegung, Freizeitgestaltung etc.

In unserem Altenpflegeheim gibt es einen von den Bewohnern gewählten Heimbeirat.


Wir bemühen uns, den Interessen und Bedürfnissen unserer
Heimbewohner gerecht zu werden.

Besonders für neue Heimbewohner empfiehlt es sich, mit dem Heimbeirat zusammenzuarbeiten und so aktiv mitzuhelfen, dass das Leben den Interessen und Wünschen unserer Bewohner gerecht wird. Es gehört zu den Aufgaben des Heimbeirats, das Einleben im Heim und das Kennenlernen der anderen Bewohner zu erleichtern.
Die Namen der Heimbeiratsmitglieder sowie weitere Informationen über das Heimgesetz und die Möglichkeiten der Mitwirkung stellen wir ihnen gerne zur Verfügung.




Altenpflegeheim St. Elisabeth der Kongregation der Barmherzigen Schwestern vom hl Vinzenz von Paul
Kaiserstraße 24, 31177 Harsum, Tel. 05127 - 215611, Fax 05127 - 909744